Rechtsprechung
   VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7551
VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20 (https://dejure.org/2023,7551)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14.03.2023 - A 15 K 2645/20 (https://dejure.org/2023,7551)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14. März 2023 - A 15 K 2645/20 (https://dejure.org/2023,7551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,7551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Politische Verfolgung; staatliche Verfolgungsmaßnahmen zum Zwecke der Selbstverteidigung oder zum Schutz von Rechtsgütern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 3
    Kamerun; anglophone Gebiete; staatlicher Gegenterror; Flüchtlingseigenschaft (hier: bejaht)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20
    Die besondere Intensität einer Verfolgungsmaßnahme kann dabei ein sonstiger Umstand sein, der darauf schließen lässt, dass es sich um Maßnahmen politischer Verfolgung - wenngleich unter dem Deckmantel angeblicher "Terrorismusbekämpfung" bzw. "gerechtfertigt" als "ordnungsrechtliche Maßnahmen" - handeln kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine staatliche Verfolgung dann als politische Verfolgung einzuordnen, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an flüchtlingsrechtserhebliche Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn in ihrer Intensität aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. Beschluss vom 15.02.2000 - 2 BvR 752/97 - juris zu Art. 16a Abs. 1 GG m.w.N.; Beschluss vom 10.07.1989 -2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86- juris; s.a. BVerwG, Urteil vom 25.07.2000 - 9 C 28/99 - juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 15.10.2007 - 11 B 06.30875 - juris).

    Die besondere Intensität einer Verfolgungsmaßnahme kann dabei ein sonstiger Umstand sein, der darauf schließen lässt, dass es sich um Maßnahmen politischer Verfolgung - wenngleich unter dem Deckmantel angeblicher "Terrorismusbekämpfung" bzw. "gerechtfertigt" als "ordnungsrechtliche Maßnahmen" - handeln kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine staatliche Verfolgung dann als politische Verfolgung einzuordnen, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an flüchtlingsrechtserhebliche Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn in ihrer Intensität aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. Beschluss vom 15.02.2000 - 2 BvR 752/97 - juris zu Art. 16a Abs. 1 GG m.w.N.; Beschluss vom 10.07.1989 -2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86- juris; s.a. BVerwG, Urteil vom 25.07.2000 - 9 C 28/99 - juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 15.10.2007 - 11 B 06.30875 - juris).

    Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die der Staat im Bereich der Terrorismusabwehr ergreift, wenn und soweit er sich dabei auf die Abwehr des Terrorismus beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2000, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007, a.a.O.).

    Maßnahmen zum Rechtsgüterschutz, die auch in einem Rechtsstaat zulässig und üblich sind, werden im Allgemeinen keine asylerhebliche Zielrichtung haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine staatliche Verfolgung dann als politische Verfolgung einzuordnen, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an flüchtlingsrechtserhebliche Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn in ihrer Intensität aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. Beschluss vom 15.02.2000 - 2 BvR 752/97 - juris zu Art. 16a Abs. 1 GG m.w.N.; Beschluss vom 10.07.1989 -2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86- juris; s.a. BVerwG, Urteil vom 25.07.2000 - 9 C 28/99 - juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 15.10.2007 - 11 B 06.30875 - juris).

    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an asylerhebliche Merkmale, insbesondere die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000, a.a.O.).

    Staatliche (Verfolgungs-)Maßnahmen können allerdings trotz der Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen, wenn sie der staatlichen Selbstverteidigung oder dem Schutz von Rechtsgütern dienen, denn die Verfolgung kriminellen Unrechts ist keine politische Verfolgung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 08.05.1984 - 9 C 161.83 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 10 A 11052/06 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2018 - A 11 S 241/17

    Gruppenverfolgung der Volkszugehörigen der Hasara in Afghanistan; Sicherheitslage

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20
    Seine Entscheidung trifft das Gericht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, wobei im Flüchtlingsrecht dem persönlichen Vorbringen des Klägers und dessen Würdigung gesteigerte Bedeutung zukommt (vgl. hierzu, zu Folgendem und allgemein zum Maßstab der Überzeugungsbildung im Flüchtlingsrecht exemplarisch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2018 - A 11 S 241/17 - juris Rn. 50-59 m.w.N.).

    Für die richterliche Überzeugungsbildung ist dabei eine bewertende Gesamtschau des gesamten Vorbringens des Schutzsuchenden unter Berücksichtigung seiner individuellen Aussagekompetenz und seiner Glaubwürdigkeit erforderlich, die die Stimmigkeit des Vorbringens an sich, dessen Detailtiefe und Individualität, sowie dessen Übereinstimmung mit den relevanten und verfügbaren Erkenntnismitteln ebenso berücksichtigt wie die Plausibilität des Vorbringens, an der es etwa fehlen kann, wenn nachvollziehbare Erklärungen fehlen oder unterbleiben, falsche oder missverständliche Urkunden nicht erklärt werden können bzw. wenn Beweise oder Vorbringen ohne nachvollziehbaren Grund verspätet vorgebracht werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2018 - A 11 S 241/17 - juris Rn. 50 ff).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - A 4 S 468/21

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Militärdienstentzieher

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20
    Ein bestimmter Verfolgungsgrund muss nicht die zentrale Motivation oder alleinige Ursache einer Verfolgungsmaßnahme sein; indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 12 und vom 19.04.2018 - 1 C 29.17 - BVerwGE 162, 44 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 - A 4 S 468/21 - juris Rn. 19).

    Die materielle Beweislast für das Vorliegen der positiven Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft trägt grundsätzlich der Schutzsuchende (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 a. a. O. Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 a. a. O. Rn. 24).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20
    Ein bestimmter Verfolgungsgrund muss nicht die zentrale Motivation oder alleinige Ursache einer Verfolgungsmaßnahme sein; indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 12 und vom 19.04.2018 - 1 C 29.17 - BVerwGE 162, 44 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 - A 4 S 468/21 - juris Rn. 19).

    Die materielle Beweislast für das Vorliegen der positiven Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft trägt grundsätzlich der Schutzsuchende (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 a. a. O. Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 a. a. O. Rn. 24).

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20
    Staatliche (Verfolgungs-)Maßnahmen können allerdings trotz der Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen, wenn sie der staatlichen Selbstverteidigung oder dem Schutz von Rechtsgütern dienen, denn die Verfolgung kriminellen Unrechts ist keine politische Verfolgung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 08.05.1984 - 9 C 161.83 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 10 A 11052/06 - juris).

    Jeder Staat kann sich gegen Angriffe auf seine Grundordnung mit Hilfe des Strafrechts und Ordnungsrechts schützen, um seine Herrschaftsstruktur aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.1984, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 10 A 11052/06

    Asylrecht; Türkei; politische Verfolgung wegen Beleidigung der Sicherheitskräfte

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20
    Staatliche (Verfolgungs-)Maßnahmen können allerdings trotz der Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen, wenn sie der staatlichen Selbstverteidigung oder dem Schutz von Rechtsgütern dienen, denn die Verfolgung kriminellen Unrechts ist keine politische Verfolgung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 08.05.1984 - 9 C 161.83 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 10 A 11052/06 - juris).

    Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die der Staat im Bereich der Terrorismusabwehr ergreift, wenn und soweit er sich dabei auf die Abwehr des Terrorismus beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2000, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20
    Ein bestimmter Verfolgungsgrund muss nicht die zentrale Motivation oder alleinige Ursache einer Verfolgungsmaßnahme sein; indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 12 und vom 19.04.2018 - 1 C 29.17 - BVerwGE 162, 44 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 - A 4 S 468/21 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20
    Hierfür ist jedoch erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit des Eintritts einer solchen Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2019 - A 4 S 335/19 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17

    Abschiebungsverbot; Asylantrag; Durchentscheiden; Unzulässigkeit Asylantrag

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - A 4 S 335/19

    Subsidiärer Schutz für wehrdienstflüchtige Männer aus Syrien

  • VGH Bayern, 15.10.2007 - 11 B 06.30875
  • VG Stuttgart, 10.08.2021 - A 16 K 4844/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht